Gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen, die sich berufsbezogen weiterbilden wollen: Die Bedingungen für die Bildungsprämie (Prämiengutschein) sind zum 1. Juli verbessert worden. Jetzt können noch mehr Menschen die finanzielle Förderung beantragen.
Was hat sich geändert?
- Jährlicher Prämiengutschein (bisher nur alle 2 Jahre)
- Auch Maßnahmen, die mehr als 1.000 Euro kosten, können bezuschusst werden (mit max. 500 Euro)
- Die Altersgrenze ist aufgehoben worden (Jetzt können auch unter-25-Jährige sowie Rentner_innen und Pensionär_innen den Prämiengutschein beantragen)
- Vereinfachte Prüfungsförderung
- Ein Prämiengutschein kann für mehrere Maßnahmen genutzt werden
Was bleibt?
Drei Voraussetzungen müssen auch weiterhin erfüllt sein
- Erwerbstätigkeit (mind. 15 Std./Woche oder in Eltern-/Pflegezeit)
- zu versteuerndes Jahreseinkommen (max. 20.000€ bzw. 40.000€ bei gemeinsam Veranlagten)
- Beratungsgespräch
Wie funktioniert es?
Erfüllst Du die Bedingungen? Beim Vorab-Check kannst Du es überprüfen.
Du willst Dich beraten lassen? Beratungsstelle finden
Mehr Informationen gibt es hier: www.bildungspraemie.info