Mehr Weiterbildung mit der (neuen) Bildungsprämie

Gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen, die sich berufsbezogen weiterbilden wollen: Die Bedingungen für die Bildungsprämie (Prämiengutschein) sind zum 1. Juli verbessert worden. Jetzt können noch mehr Menschen die finanzielle Förderung beantragen.

Was hat sich geändert?

  • Jährlicher Prämiengutschein (bisher nur alle 2 Jahre)
  • Auch Maßnahmen, die mehr als 1.000 Euro kosten, können bezuschusst werden (mit max. 500 Euro)
  • Die Altersgrenze ist aufgehoben worden (Jetzt können auch unter-25-Jährige sowie Rentner_innen und Pensionär_innen den Prämiengutschein beantragen)
  • Vereinfachte Prüfungsförderung
  • Ein Prämiengutschein kann für mehrere Maßnahmen genutzt werden

Was bleibt?

Drei Voraussetzungen müssen auch weiterhin erfüllt sein

  • Erwerbstätigkeit (mind. 15 Std./Woche oder in Eltern-/Pflegezeit)
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen (max. 20.000€ bzw. 40.000€ bei gemeinsam Veranlagten)
  • Beratungsgespräch

Wie funktioniert es?

Erfüllst Du die Bedingungen? Beim Vorab-Check kannst Du es überprüfen.

Du willst Dich beraten lassen? Beratungsstelle finden

Mehr Informationen gibt es hier: www.bildungspraemie.info