Wann ist eine Website oder ein Dokument barrierefrei, das heißt, für möglichst viele Menschen nutzbar?
In der zunehmend digitalisierten Welt ist es von entscheidender Bedeutung, dass digitale Inhalte und Technologien für alle Menschen zugänglich sind. Für die öffentliche Verwaltung ist Barrierefreiheit bereits gesetzlich verankert, im Jahr 2025 wird sie schrittweise auch in der Wirtschaft verbindlich.
Im Workshop geht es um die Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit. Anhand von Best-Practice-Beispielen wird aufgezeigt, wie sich digitale Angebote inklusiver gestalten lassen.
Themen des Workshops:
- Bedeutung und Vorteile digitaler Barrierefreiheit
- Gesetzliche Anforderungen
- Praktische Tipps zur Umsetzung barrierefreier Dokumente, Websites und Anwendungen gemäß Berliner Standards
Die Referentin Gudrun Pannier ist Unternehmensberaterin, Dozentin, Trainerin und seit vielen Jahren auch für das FCZB tätig.
Diese Veranstaltung ist Teil der Reihe Kurz & Gut: Mittwoch-Workshops für Frauen.
Das Projekt IT- UND MEDIENKOMPETENZZENTRUM (IMZ) wird gefördert aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Abteilung Frauen und Gleichstellung.